You are currently viewing Zu Erfolg und Kosten des Prostituiertenschutzgesetzes tappt die Landesregierung im Dunkeln

Zu Erfolg und Kosten des Prostituiertenschutzgesetzes tappt die Landesregierung im Dunkeln

2017 trat das Prostituiertenschutzgesetz bundesweit in Kraft, mit dem Prostituierte vor Menschenhandel, Ausbeutung und Zwang geschützt werden sollen. Für die Umsetzung sind die Länder zuständig. Wie aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht, hat die Landesregierung bisher kaum Erkenntnisse darüber, ob das Gesetz seinen Zweck erfüllt. Auch bei den Kosten tappt die Landesregierung im Dunkeln.

Dazu der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Patrick Schenk: „Die Landesregierung weiß weder, ob die gesetzlichen Bestimmungen in Bordellen eingehalten werden, noch ob die Prostituierten durch das Gesetz irgendwie profitiert haben. Insbesondere liegen der Landesregierung keinerlei Erkenntnisse darüber vor, wie viele Prostituierte durch das Gesetz konkret vor Menschenhandel, Ausbeutung oder Zwangsprostitution geschützt werden konnten.“

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, verteilt sich die fachliche Aufsicht für das Gesetz in Hessen über drei Ministerien. Für die Durchführung sind sämtliche Ordnungs- und Gewerbeämter der 421 hessischen Gemeinden sowie alle 24 hessischen Gesundheitsämter zuständig.

Schenk: „Das Prostituiertenschutzgesetz ist ein typisches Beispiel für ein gut gemeintes aber untaugliches Gesetz.“

V. i. S. d. P.: Patrick Schenk, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

Beitrag teilen