Zum wiederholten Mal mussten Haftbefehle gegen mutmaßliche Schwerverbrecher trotz dringenden Tatverdachts ohne Auflagen aufgehoben und die Männer aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Wegen nicht rechtzeitiger Anberaumung hätte die Hauptverhandlung gegen fünf Drogenschmuggler vor der Strafkammer am Frankfurter Landgericht frühestens im Januar 2024 stattfinden können. Als Grund wurde „Überlastung“ angegeben.
Hierzu erklärt Gerhard Schenk, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion:
„Dieser neuerliche Skandal zeigt in aller Eindrücklichkeit, was Roman Posecks ‚Pakt für den Rechtsstaat‘ wirklich wert ist. Wenn schwerkriminelle Drogenschmuggler, die mehr als 110 Kilogramm harte Betäubungsmittel auf den europäischen Markt bringen wollten, wegen zu langer Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft auf freien Fuß gesetzt werden müssen, widerspricht das dem Gerechtigkeitsempfinden unserer Bürger und zeugt von einem nicht hinnehmbaren Chaos in unserer Justiz. Dies klang in Posecks euphemistischen Wahlkampf-Regierungserklärung ‚Versprochen – gehalten!‘ vor einer Woche noch ganz anders.
Die Bürger in Hessen haben gerade im Bereich der Schwerkriminalität einen Anspruch darauf, dass die Justiz ihre Arbeit tut. Dazu müssen der Justiz jedoch auch die Mittel an die Hand gegeben werden, diese Aufgabe zu erfüllen. Im vorliegenden Fall lässt sich der Eindruck gewinnen, dass die Verantwortlichkeit so lange hin und her geschoben wurde, dass Minister Poseck und sein Ministerium nicht beschädigt werden.
Die Bürger erwarten einzig und allein, dass Straftäter – und insbesondere Schwerkriminelle – von der Polizei aus dem Verkehr gezogen und von der Justiz rechtzeitig vor Gericht gestellt und abgeurteilt werden. Dass diese Personen jetzt wieder in Freiheit ihren mehr als fragwürdigen Geschäften nachgehen oder sich sogar ungeachtet der Schwere ihrer Straftaten unter den Augen der Justiz ins Ausland absetzen können, empört die Bürger zu Recht.“
V. i. S. d. P.: Gerhard Schenk, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion