Zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes erklärt der wissenschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Frank Grobe:
„Alle Kritikpunkte, die die AfD in der vergangenen Legislaturperiode gegen den Gesetzentwurf zur ‚Gründung der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit‘ (HöMS) des damaligen Innenministers Peter Beuth (CDU) vorgebracht hat, haben sich bestätigt. Wie zu erwarten war, hat der Hessische Staatsgerichtshof im Dezember letzten Jahres Teile dieses Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Der heute neu eingebrachte Gesetzentwurf dient daher nur der Korrektur hausgemachter Fehler.
Doch ändert er nichts an der Struktur der HöMS. Sie ist keine wissenschaftliche Hochschule, sondern eine Fachschule. Wesentliche Teile der Hochschulautonomie bleiben auch gemäß dem neuen Gesetzentwurf außer Kraft gesetzt, da vor allem die Wissenschaftsfreiheit nicht gewahrt wird. Damit hat die HöMS im Hochschulgesetz nichts verloren.“
Frank Grobe weiter: „Da die Landesregierung den Gesetzentwurf zur HöMS mit den Änderungen für die hessischen Universitätskliniken zusammengelegt hat, lehnt die AfD-Fraktion dieses Gesamtpaket ab, auch wenn sie die Änderungen betreffs der Kliniken grundsätzlich gutheißt.“
V. i. S. d. P.: Dr. Frank Grobe, wissenschaftspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag