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Verstöße gegen Waffenrecht und Waffenverbotszonen zeitnah ahnden

Aus der Antwort des Hessischen Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion bezüglich der Zahl der erfassten Gewalttaten mit Messern geht hervor, dass sich die Anzahl der erfassten Delikte im Zeitraum von 2020 bis 2022 ungeachtet der vom Ministerium verkündeten „strategischen Schwerpunktsetzungen und gezielten Investitionen“ sowie der „Anpassung der Waffengesetzdurchführungsverordnung“ zur Verhängung von Waffenverbotszonen deutlich erhöht hat. Anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für den Zeitraum von 2020 bis 2022 lässt sich belegen, dass die Zahl der Messerangriffe in Hessen von 1712 auf 2124 und damit in nur zwei Jahren um über 24 Prozentpunkte gestiegen ist.

Hierzu erklärt Klaus Herrmann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion:

„Ganz offensichtlich bekommen sowohl das Hessische Innenministerium als auch Innenminister Peter Beuth (CDU) dieses drängende Problem mit politischen Maßnahmen nicht in den Griff. Besonders bemerkenswert ist dabei zum einen, dass ein Großteil der Angreifer Ausländer sind beziehungsweise über einen migrantischen Hintergrund verfügt und viele davon einen Aufenthaltstitel in Deutschland vorweisen können. Zum anderen wird deutlich, dass Straftaten unter Verwendung von Messern alleine im Jahr 2022 zu 90 Tötungsdelikten führten. Vor allem aber bei Körperverletzungsdelikten und im Zusammenhang mit Raubstraftaten kamen Hieb- und Stichwaffen zum Einsatz, so dass diese Delikte erkennbar zugenommen haben.

Die präventive Einrichtung von Waffenverbotszonen erleichtert zwar die Möglichkeiten für Polizeikontrollen; ob derartige Erlasse aber tatsächlich zu einer Verminderung von schweren Straftaten beitragen, lässt sich durch das Ministerium statistisch nicht belegen und beruht allein auf Vermutungen. Dies betrifft insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von Straftaten mit einem extremistischen beziehungsweise islamistischen Hintergrund, die sich mit großer Sicherheit nicht durch die Einrichtung von Waffenverbotszonen unterbinden lassen.

Daher kann die auch von der AfD-Landtagsfraktion begrüßte Einrichtung von Waffenverbotszonen sowie die vermehrte Kontrolle der potentiellen Täterkreise nur ein erster Schritt sein, insbesondere der zunehmenden Verwendung von Hieb- und Stichwaffen durch Straftäter mit zumeist ausländischem Hintergrund entgegen zu wirken. Zwingend notwendig ist zudem eine stärkere Sanktionierung von Verstößen gegen das Waffenrecht und die verhängten Waffenverbotszonen sowie eine zeitnahe Bestrafung der Täter einschließlich der konsequenten Abschiebung ausländischer Rechtsbrecher, um ein weiteres Ansteigen der Fallzahlen wirksam zu unterbinden.“

V. i. S. d. P.: Klaus Herrmann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion

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