Der Hessische Landtag berät heute einen Gesetzesentwurf zur Einführung des aktiven Wahlrechts ab 16 Jahren bei Kommunalwahlen.
Bernd Erich Vohl, kommunalpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, weist diesen Vorstoß zurück:
„Das Wahlrecht ist ein bewährter Grundpfeiler unserer Demokratie, dessen Änderung nicht von kurzfristigen Entwicklungen beim Wählerverhalten abhängig gemacht werden sollte. Ausschlaggebend für die Herabsetzung des Wahlalters darf nicht sein, ob eine Partei bei der letzten Wahl bei Jungwählern in einer bestimmten Region oder in einem Bundesland einen größeren Stimmenanteil erhalten hat.
Auch bei den direkt betroffenen Kommunalverbänden löst der Vorschlag keine Begeisterungsstürme aus. Während der Hessische Landkreistag eine Absenkung des Wahlalters eingehend beraten und wegen unterschiedlichster Auffassungen einstimmig beschlossen hat, von einer Stellungnahme abzusehen, stellt der Hessische Städtetag explizit fest, dass sich das kommunale Wahlrecht nicht für Experimente eignet. Der Städte- und Gemeindebund hält es für nicht nachvollziehbar, dass an die Wahlberechtigung geringere Anforderungen hinsichtlich der notwendigen Reife und der Einsichtsfähigkeit von jungen Erwachsenen gestellt werden, als dies in anderen Rechtsbereichen allgemein der Fall ist.
Diese Einwände der kommunalen Ebene dürfen nicht außer Acht gelassen und Kommunalwahlen nicht als Experimentierfeld missbraucht werden. Wenn der Landtag eine Änderung des Wahlrechts in Angriff nehmen möchte, sollte er damit zunächst auf Landesebene beginnen – und dafür die notwendige Zustimmung der Bevölkerung einholen. Gerade hier in Hessen haben wir die Möglichkeit und angesichts der notwendigen Verfassungsänderung sogar die Pflicht, die betroffenen Bürger in die Entscheidung einzubeziehen.“
V. i. S. d. P.: Bernd Erich Vohl, kommunalpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag