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Unser Gesetzentwurf ist eine wirkliche Reform

Zur ersten Lesung des AfD-Gesetzentwurfs zur Änderung des Landtagswahlgesetzes erklärt Klaus Gagel, Mitglied der Wahlkreiskommission: „Unser Gesetzesentwurf ist anders als der von CDU, Grünen, SPD und FDP eine wirkliche Reform, denn er packt die Probleme an der Stelle an, wo sie wirklich massiv auftreten und wo eine Verletzung des Landtagswahlgesetzes zum Greifen nah ist: Im Nordosten Hessens.
Dort hat der Bevölkerungsrückgang eine Dynamik erreicht, dass die 25-Prozent-Grenze in drei nebeneinanderliegenden Wahlkreisen verletzt ist.
Die betrifft die Wahlkreise 9 bis 11. Eschwege-Witzenhausen, Rotenburg und Hersfeld. Eine Reform der Wahlkreise ist hier unumgänglich. Was liegt da näher als diese drei Wahlkreise zu zweien zusammenzulegen und zudem die bestehenden Landkreisgrenzen wiederherzustellen? Was liegt näher, als die Gemeinde Eiterfeld damit wieder in die Wahlkreis 14, Fulda I, zurückzuführen. Was liegt näher, als die Gemeinde Nieste damit wieder zurück in den Wahlkreis II, Kassel-Land II, zurückzuführen?
Mit dieser Lösung hätte die Wahlkreiskommission den ganz großen Wurf machen können, denn sie hätte den Landkreis Werra-Meißner in den bestehenden Landkreisgrenzen als Wahlkreis 9 und den Landkreis Hersfeld-Rotenburg als Wahlkreis 10 neu formen können.
Diese Maßnahme würde die Vorgaben des Landtagswahlgesetzes in ausgezeichneter Form erfüllen, sowohl von den Bevölkerungszahlen als auch von der Stabilität eines Wahlkreises als auch von der Kongruenz zwischen
Wahlkreis- und Landkreisgrenzen.
Damit fällt also in unserem Gesetzesentwurf ein Wahlkreis im Nordosten Hessens weg. Zur Kompensation wird an anderer Stelle, nämlich im Main-Kinzig-Kreis, wo ein starker Bevölkerungszuwachs herrscht, ein neuer Wahlkreis geschaffen. Dort stehen drei Wahlkreise in der Nähe der Obergrenze der Bevölkerungsabweichung. Nach unserem Entwurf werden aus den bestehenden drei Wahlkreisen nunmehr vier geschaffen, mit der Stadt Hanau als bevölkerungsreichem Zentrum des Wahlkreises 41 und einem neuen Wahlkreis, der sich aus den bisherigen Wahlkreisen 40 und 42 speist. Mit unserem Gesetzesentwurf werden die Städte Gründau, Wächtersbach und Ronneburg nicht in die Wahlkreise der Wetterau eingegliedert, sondern können im MKK verbleiben.“

V. i. S. d. P.: Klaus Gagel, Abgeordneter der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag und Mitglied der Wahlkreiskommission

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