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Unbegleiteter Ausgang für Straftäter in Sicherungsverwahrung – sind die Bürger darüber informiert?

Im Rahmen eines Besuchs des Unterausschusses Justizvollzug des Hessischen Landtags in der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt wurde der AfD-Abgeordneten Sandra Weegels der Umstand mitgeteilt, dass Sicherungsverwahrte der JVA Schwalmstadt regelmäßig unbegleiteten Ausgang erhalten, beispielsweise zum Einkaufen. Die innenpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Sandra Weegels, erklärt dazu:

„Über 70 Prozent der Insassen mit Sicherungsverwahrung in der JVA Schwalmstadt sind Sexualstraftäter, die sich an Kindern vergangen haben. Mit ‚Sicherungsverwahrung‘ verbinden die meisten Bürger die Vorstellung: Vor dem sind wir sicher. Ziel der Sicherungsverwahrung ist schließlich der Schutz potentiell möglicher weiterer Opfer vor weiterhin gefährlichen Straftätern. Ich stelle mir nun die Frage, ob die Bürger im Umkreis der JVA Schwalmstadt ausreichend über die Praxis informiert sind, dass einige Sicherungsverwahrte dieser JVA immer wieder unbegleiteten Ausgang erhalten.

Vom Gedanken der Resozialisierung aus betrachtet mag es nachvollziehbar sein, auch Sicherungsverwahrte schrittweise auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten. Doch muss hier ganz klar der Schutz der Bürger im Vordergrund stehen. Das Bundesverfassungsgericht hat diesbezüglich von einem ‚Sonderopfer‘ gesprochen, das die Verurteilten zusätzlich zu ihrer Freiheitsstrafe für die Allgemeinheit bringen müssen. Die Landesregierung ist der Öffentlichkeit volle Transparenz über die Praxis des unbegleiteten Ausgangs von Sicherungsverwahrten schuldig.“

V. i. S. d. P.: Sandra Weegels, innenpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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