Zur Debatte über die Neuregelung des Versammlungsrechts in Hessen erklärt Dirk Gaw, stellvertretender innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion: „Zentrales Anliegen der Novellierung unseres Versammlungsrechts muss sein, sowohl das Vorgehen der Polizei rechtssicherer zu machen als auch den Veranstaltern und Versammlungsteilnehmern die notwendige Sicherheit zu verleihen, die sie benötigen, um unproblematisch eine Versammlung zu planen beziehungsweise an ihr teilzunehmen. Ein neues Versammlungsgesetz muss den spezifischen Gegebenheiten unserer Lebensrealität entsprechen. Auf der einen Seite muss es verhindern, dass jede Versammlung per se als Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit begriffen wird, auf der anderen aber konsequent jene Störer zurückweisen, die sich immer häufiger berufen fühlen, friedliche Versammlungen zu behindern oder für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Gerade im links-geprägtem Spektrum sind zunehmend Gegner der Rechtsstaatlichkeit und Extremisten aktiv, die unbescholtene Bürger sowie die Behörden behindern, bedrohen, unter Druck setzen oder sogar verletzen. Gegen ein Versammlungsrecht zu verstoßen oder aber Vandalismus zu praktizieren und Gewalt zu verüben, ist kein Kavaliersdelikt und verdient mithin keinen Schutz. Einer Lösung, die die Demokratiefähigkeit unseres Landes erweitert und stabilisiert, werden wir uns sicherlich nicht verschließen. Gleichwohl warnen wir vor der Gefahr, dass eine Neuregelung des Versammlungsrechts es zulassen oder sogar dazu beitragen kann, beispielsweise ideologiegetriebene Politfantasien zu forcieren. Deshalb bleibt uns als wachsame und vernünftige Demokraten nichts anderes übrig, als sich in der aktuellen Situation zu enthalten.“
V. i. S. d. P.: Dirk Gaw, stellvertretender innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag