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Landesregierung passt Gesetz an, um die Gewaltenteilung zu umgehen

Der CDU-Politiker Uwe Becker war Ende Juni mit den Stimmen der CDU/SPD-Koalition zum Präsidenten des Landesrechnungshofes gewählt worden. Als solcher kontrolliert er ab sofort u. a. die Ausgaben der hessischen Landesregierung, der er bis eben noch als Staatssekretär und damit als ranghöchster politischer Mitarbeiter im Finanzministerium selbst angehört hatte. Außerdem wird er seinen Posten als Beauftragter der Hessischen Landesregierung für Jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus beibehalten. Die schwarz-rote Landesregierung hat im Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Landesrechnungshof eingebracht. Bisher untersagte das Gesetz Mitgliedern des Rechnungshofs Nebenbeschäftigungen und Nebenämter. Das neue Gesetz legt fest, dass die Tätigkeit als Beauftragter der Regierung eine Ausnahme von diesem Verbot darstellt.

Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Patrick Schenk sagt dazu im Plenum des Hessischen Landtags:

„Wenn der Präsident eines Kontrollorgans gleichzeitig im Auftrag der Landesregierung tätig sein darf, die er kontrollieren soll, dann stellt dies eine Erosion der Gewaltenteilung dar. Wir lehnen deshalb insbesondere diesen Artikel im Gesetzentwurf der Landesregierung ab.

Der alternative Gesetzentwurf der FDP-Fraktion geht zwar grundsätzlich in die richtige Richtung, doch müssen wir ihn ebenfalls ablehnen, denn die darin geforderte Karenzzeit von 18 Monaten dürfte nicht ausreichen, um wirklich Unabhängigkeit zu gewährleisten.“

An die Adresse der FDP-Fraktion gewandt sagt Schenk: „Wir sind aber in der Sache nicht weit voneinander entfernt und vielleicht überlegen wir uns im Laufe des Jahres noch eine Änderung. Es wäre doch etwas Wunderschönes, wenn die FDP-Fraktion und die AfD-Fraktion einen gemeinsamen Gesetzentwurf einbringen würden.“

V. i. S. d. P.: Patrick Schenk, rechtspolitscher Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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