AfD hat Klage gegen den Einsatz von politischen Beamten bei der Polizei eingereicht Am Donnerstagmorgen hat die AfD-Fraktion eine Normenkontrollklage beim Hessischen Staatsgerichtshof eingereicht. Sie hält den Einsatz von politischen Beamten beim LKA und bei den Polizeipräsidien für verfassungswidrig. Die Präsidien sind bereits mit solchen besetzt, das LKA noch nicht. Doch auch für das LKA wurde das unlängst gesetzlich beschlossen, daher wird dort der nächste Leiter künftig ein politischer Beamter sein. In einer Pressekonferenz erläuterten der Fraktionsvorsitzende Robert Lambrou, der innenpolitische Sprecher Klaus Herrmann und der Prozessbevollmächtigte, Prof. Dr. Michael Elicker, die Hintergründe.
Klaus Herrmann: „Das entscheidende Problem bei politischen Beamten ist, dass sie jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können und das völlig ohne Begründung. Das schafft eine besondere Abhängigkeit von der politischen Führung und widerspricht dem klassischen Beamtentum, welches keiner politischen Richtung, sondern Recht, Gesetz und einer unparteiischen Amtsführung verpflichtet ist.
Die schwarz-grüne Landesregierung hat bei der Debatte um das Thema politische Beamte bei der Polizei weder sachliche Argumente und Expertenmeinungen gelten lassen, noch Verweise auf entsprechende Urteile beachtet. Es bleibt uns nur der Weg der Normenkontrollklage, um diesen Missstand zu korrigieren.“
Robert Lambrou: „Schwarz-Grün wurde bereits zwei Mal in dieser Legislatur wegen Verfassungsverstößen gerichtlich verurteilt. Der Staatsgerichtshof gab einer AfD-Klage in acht von acht Punkten recht und erklärte das 12 Mrd. Euro schwere Sondervermögen der Landesregierung für verfassungswidrig. Bald darauf erklärte der Verwaltungsgerichthof die Beamtenbesoldung für über Jahre hinweg zu niedrig und damit ebenfalls für verfassungswidrig.
Wir als AfD glauben, dass Schwarz-Grün ein weiteres Mal gegen die Verfassung verstößt, wenn es die Spitze des LKA mit politischen Beamten besetzen will, wie sie es bei den Polizeipräsidien bereits getan hat. In beiden Fällen erhält die Landesregierung einen aus unserer Sicht nicht verfassungskonformen Einfluss auf die Polizeibehörden. Das darf in einer Demokratie nicht sein und darum wollen wir das verhindern.“
Prof. Dr. Michael Elicker: „In der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzesentwurf hinsichtlich des LKA-Präsidenten sprachen sich drei von vier Sachverständigen eindeutig gegen die Verfassungsmäßigkeit der Einstufung des LKA-Präsidenten als politischen Beamten aus. Es ist schon bemerkenswert, wenn die Regierungsfraktionen es nicht schaffen, auch nur einen Sachverständigen zu benennen, der ihr Vorhaben eindeutig als verfassungsgemäß einstufen kann.
Dem Präsidenten des Landeskriminalamtes obliegt nicht die Umsetzung politischer Zielvorstellungen an der Nahtstelle von Politik und Verwaltung. Er hat keinen politischen Gestaltungsauftrag und ist nicht in nennenswerter Weise in die Beratung der politischen Spitze eingebunden. Insbesondere bei polizeilichen Aufgaben – hier mit dem Fokus auf Kriminalitätsbekämpfung und -verfolgung – bestehen die Erwartung und das Vertrauen der Allgemeinheit, dass sie rechtsstaatlich und unparteiisch erfüllt werden. Dies gilt erst recht für die Amtsführung der Leiter von derartigen Behörden.
Es droht die Gefahr der Politisierung und damit einhergehend der Entprofessionalisierung der betroffenen Ämter. Die Beeinträchtigung des Leistungsgrundsatzes wird überdies perpetuiert, wenn sich der auf diese Weise ins Amt gelangte politische Beamte um ein anderes Amt bewirbt. Es entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass der Vergleich der Bewerber im Rahmen einer Auswahlentscheidung vor allem anhand dienstlicher Beurteilungen zu erfolgen hat.“
V. i. S. d. P.: Klaus Herrmann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag