Zum Setzpunkt der FDP „Bekenntnis des Landtags zur Schuldenbremse“ sagt Roman Bausch, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:
„Dass sich heute ausgerechnet die FDP als Hüter der Schuldenbremse gibt, ist bemerkenswert. In Berlin haben die Freien Demokraten gezeigt, dass sie die Schuldenregel lieber umgehen, als einzuhalten. In Hessen war es die FDP, die gemeinsam mit der CDU im Jahre 2013 das Zweidrittelmehrheitserfordernis für eine Aussetzung der Schuldenbremse in ein Ausführungsgesetz und nicht in die Verfassung schrieb.
70 Prozent der Bürger haben bei der Volksabstimmung am 27. März 2011 dafür gestimmt, dass eine Schuldenbremse verankert wird, die stark genug ist, den Gestaltungehrgeiz ausgabefreudiger Regierungen einzuhegen. Rausgekommen ist eine Budgetregel, die am Ende mit einer Stimme Mehrheit umgeworfen werden konnte.
Die Schuldenbremse ist im politischen Raum als Schutzschild gegen Ausgabeforderungen organisierter Interessen von ungemeiner Wichtigkeit. Diese Funktion erfüllt sie aber nur hinreichend, wenn nicht der geringste Zweifel daran besteht, dass nur unter der Bedingung eines breiten parlamentarischen Konsens vom Verschuldungsverbot abgewichen werden kann. In Hessen ist dies faktisch nicht mehr der Fall, da die Regierung die Schuldenbremse seit dem Jahr 2020 erklärtermaßen mit ihrer Mehrheit aussetzen kann.
Damit die Schuldenbremse wieder Wirkung entfalten kann, bedarf es einer nachhaltigen Absicherung der Ausnahmeregel durch ein Zweidrittelmehrheitserfordernis in der Hessischen Verfassung, so wie es auch in anderen Bundesländern der Fall ist.“
V. i. S. d. P.: Roman Bausch, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag