Zum Gesetz zur Verbesserung der Integration und Teilhabe und zur Gestaltung des Zusammenlebens in Vielfalt sagt Volker Richter, migrationspolitischer Sprecher der AfD: „Mit dem Gesetz soll der Anteil der Mitarbeiter mit Migrationshintergrund in der Landesverwaltung steigen. Bei Einstellungen soll also de facto nicht mehr in erster Linie Qualifikation entscheiden, sondern Herkunft oder Migrationsgeschichte. Schwierig, dies in Einklang mit dem Anspruch zu bringen, alle Menschen gleich zu behandeln. Weiter will die Landesregierung erreichen, dass in der Verwaltung idealerweise der Anteil an Mitarbeitern mit Migrationshintergrund dem Anteil an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen in Hessen entspricht. Dies ist eine hochideologische Quotenpolitik, die bei Weitem nicht mehr mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar ist. Hier droht Diskriminierung mit umgekehrtem Vorzeichen. Damit erweist die Regierung auch den Menschen mit Migrationsgeschichte einen Bärendienst, denn wer will schon nur aufgrund ethnischer Merkmale eingestellt werden. Diese Quotenpolitik ist Diskriminierung mit umgekehrtem Vorzeichen und dient mit Sicherheit nicht dem Zusammenhalt der Bevölkerung.“
V. i. S. d. P.: Volker Richter, migrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag