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Heikle Fragen zur Migrationspolitik bleiben vor der Wahl wegen eines „Büroversehens“ unbeantwortet

Eine Große Anfrage der AfD mit Fragen zum Verbleib von Flüchtlingen ohne Bleibeperspektive in der Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen hätte eigentlich spätestens am 5. Februar von der Landesregierung beantwortet werden müssen, soll aber nun erst am 25. März beantwortet werden, also nach der Bundestagswahl. Die Begründung für die Bitte um Fristverlängerung ist ein „Büroversehen“. Das Problem ist: Bei Großen Anfragen sieht die Geschäftsordnung des Hessischen Landtages gar keine Möglichkeit zur Fristverlängerung vor. Dazu Robert Lambrou, migrations- und integrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:

„Wir wollen von der Landesregierung gerade einmal elf Fragen zum Verbleib von Flüchtlingen ohne Bleibeperspektive in der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen beantwortet haben. Da ist es nicht nachvollziehbar, dass eine Antwort nicht innerhalb der 3-Monats-Frist möglich ist, wie es die Geschäftsordnung vorsieht. Die Behauptung, ein ominöses Büroversagen sei daran schuld, ist wenig glaubwürdig. Es scheint eher so, als wollte man kritische Fragen zur Lage in der Migrationspolitik in Hessen nicht mehr vor der Bundestagswahl beantworten. Die AfD wird das Thema im Ältestenrat zur Sprache bringen.

Auffällig ist, dass es seit Beginn der Legislatur immer wieder zu teils massiven Verzögerungen bei den Antworten auf Anfragen kommt und dass die Antworten oft genug nicht aussagekräftig sind. Das SPD-geführte Sozialministerium von Heike Hofmann tut sich hier besonders hervor. Dass jetzt auch noch mit einer unzulässigen Fristverlängerung gegen die Geschäftsordnung verstoßen wird, hat allerdings eine neue Qualität.“

V. i. S. d. P.: Robert Lambrou, migrations- und integrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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