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Grundsteuergesetz: Härtefälle mildern, Kommunen entlasten

Zu einer möglichen Erlassregelung im Hessischen Grundsteuergesetz sagt der Sprecher für Kommunalfinanzen der AfD-Fraktion, Bernd Erich Vohl:

„Im Zuge der Grundsteuerreform kommt es infolge der Neubewertung der Grundstücke immer wieder zu Mehrbelastungen für Eigentümer. Leider hat der Gesetzgeber bei der Grundsteuerreform versäumt, für die absehbaren Härtefälle ausreichend Vorsorge zu treffen. Der Vorschlag der FDP, dass die schon jetzt völlig überbelasteten Kommunen selbst über jeden Einzelfall entscheiden und auf die ausbleibenden Zahlungen verzichten sollen, halten wir für völlig untragbar.

Schuld an der Misere ist letztlich das Steuermodell. Den Schwarzen Peter an die Kommunen weiterzureichen, ist daher keine akzeptable Lösung. Stattdessen muss der Haushaltsausschuss des Hessischen Landtags einen Weg finden, um Härtefälle abzumildern und gleichzeitig die Kommunen zu entlasten. Letzteres kann nicht durch weitere Verlagerung von noch mehr Verwaltungsaufgaben und Kosten auf die Kommunen, sondern nur durch Bürokratieabbau und bessere finanzielle Ausstattung durch das Land geschehen.“

V. i. S. d. P.: Bernd Erich Vohl, Sprecher für Kommunalfinanzen der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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