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Gesetzentwurf der AfD-Fraktion belegt: Gerechte Wahlkreis-Zuschnitte sind möglich und umsetzbar

Da derzeit in einem Teil der 55 hessischen Wahlkreise zur Landtagswahl die Zahl der tatsächlich Wahlberechtigten um mehr 25 Prozent vom hessenweiten Durchschnitt abweicht, ist es notwendig, die Einteilung der Wahlkreise dementsprechend anzupassen. Dazu wurde vom Präsidenten des Hessischen Landtags eine Wahlkreiskommission eingesetzt. Durch den Neuzuschnitt der betroffenen Landtagswahlkreise soll gewährleistet werden, dass beim nächsten Urnengang im kommenden Jahr jede einzelne Wählerstimme in etwa die gleiche Bedeutung für das Gesamtwahlergebnis und damit die Zusammensetzung des hessischen Landesparlamentes erhält. Neben anderen Fraktionen hat die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landtagswahlgesetzes eingebracht, der einen Neuzuschnitt der Wahlkreise ohne Ausnahmen vorsieht.

Hierzu erklärt der AfD-Abgeordnete Klaus Gagel:

„Nachdem sich Grüne, CDU und FDP monatelang mit der komplexen Thematik befasst haben, kommen sie nun mit einem Gesetzentwurf um die Ecke, der bestenfalls einen geringfügigen Beitrag zur Nivellierung der Bevölkerungsungleichverteilung leisten kann und nach wie vor ein massives Demokratiedefizit erkennen lässt. Immer noch weichen fünf Wahlkreise mit mehr als 20 Prozent deutlich vom Durchschnitt ab, zudem ignoriert ihr Gesetzentwurf die Beschlüsse der Kreistage von Fulda, Vogelsberg und des Main-Kinzig-Kreises sowie mehrerer Gemeinden. Dieses Herumdoktern, das bestenfalls von fehlendem Antrieb, schlimmstenfalls von der Ignoranz der Altparteien zeugt, ist eines demokratischen Parlamentes nicht würdig.

Die AfD-Fraktion legt mit ihrem Änderungsantrag einen nachhaltigen, auch über die laufende Legislaturperiode hinaus gedachten Gesetzentwurf vor. Dieser Gesetzentwurf erweist sich als wesentlich leistungsfähiger, als es die Vorschläge der Wahlkreiskommission sind, weil in ihm der Neuzuschnitt der Wahlkreise nach der Anhörung im Innenausschuss noch einmal erheblich in Form gebracht wurde. So umfasst er neben dem Erhalt der Landkreisgrenzen der Wetterau, des Main-Kinzig-Kreises sowie der Landkreise Fulda-Land, Hersfeld-Rotenburg, Werra-Meißner, Schwalm-Eder und Vogelsberg auch die Abschaffung des politisch gewollten, durch die Landesverfassung jedoch nicht gestützten ‚Nordhessen-Bonus‘ und damit die Wiederherstellung eines rechtssicheren Zustandes.“

V. i. S. d. P.: Klaus Gagel, Abgeordneter der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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