Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 30. April 2024 den massenhaften und automatisierten Zugriff auf und die Speicherung von IP-Adressen genehmigt. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag, Patrick Schenk:
„Das EuGH-Urteil ist die Umkehr der bisherigen Rechtsprechung und Praxis, bei der immer der Schutz der Privatsphäre und der zivilen Identität von Bürgern im Vordergrund stand. Vor vier Jahren vertrat der EuGH noch die Auffassung, dass die Vorratsspeicherung von IP-Adressen einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte darstelle und nur zur Bekämpfung schwerer Straftaten oder zum Schutz der nationalen Sicherheit erfolgen dürfe.
Ich sehe das Urteil mit großer Sorge, weil es den Wünschen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser und der hessischen Landesregierung zur ausgedehnteren Überwachung von Bürgern entgegenkommt. Diese Wende ist ein Eingriff in die Grundrechte und mit freiheitlichem Denken schwer vereinbar.“
V. i. S. d. P.: Patrick Schenk, rechtspolitscher Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag