CDU, Grüne und FDP fordern mit einem Antrag einen „verantwortungsvollen Umgang mit Sammlungsgütern aus kolonialen Kontexten“ und wollen damit die Rückgabe von Sammlungsgut erleichtern, das „aus heutiger Perspektive ethisch und moralisch“ dafür aus schwarz-grün-gelber Sicht geeignet erscheint. Dazu Frank Grobe: „Auch wir finden, dass, wenn es sich um Raubgut handelt, Sammlungsgüter zurückgegeben werden müssen. Doch in den meisten Fällen handelt es sich nicht um Raubgut. Bei dem Thema ‚kulturelles Erbe‘ wird allzu oft ein pauschaler Unrechtskontext unterstellt, der kaum einer Überprüfung standhält.
Die Staaten und Museen, die etwa die Benin-Bronzen aufkauften, handelten auch nach heutiger Rechtslage nicht ungesetzlich. Vielfach lässt sich bis heute nicht nachvollziehen, wie sich diese und andere Käufe und Tauschhandel vollzogen. Einen Rechtsanspruch auf Rückgabe kann es nur äußerst selten geben – das sagt bereits der Leitfaden des Deutschen Museumsverbundes.
Der ehemalige Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Berlin Friedrich Kiechle, der über 20 Jahre für Restitutionsrecht zuständig war, zitiert hierzu treffend: ‚Gerechtfertigte Restitutionsansprüche liegen nur vor, wenn sie dem Gesetz entsprechen, und nicht schon dann, wenn Interessierte moralisch begründete Begehren formulieren.‘ Wenn das CDU, Grüne und FDP anders sehen, dann müssten sie auch die Forderung an Schweden richten, Beutegut aus dem Dreißigjährigen Krieg zu restituieren.
Schwarz-Grün-Gelb will hier eine Raubkunst-Debatte führen, die völlig deplatziert ist. Es ist eine moderne Unsitte geworden, heutige moralische Maßstäbe rückwirkend auf historische Kontexte anzuwenden, in denen sie nichts zu suchen haben. Das ist genau die Überheblichkeit, die sonst gerne von Links dem Kolonialismus vorgeworfen wird. Nur war es damals eine zivilisatorische Überheblichkeit, heute ist es eine moralische.“
V. i. S. d. P.: Dr. Frank Grobe, kulturpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag