Zur Corona-Verordnung erklärt Volker Richter: „Mit der Aufhebung der Coronavirus-Schutzverordnung erleben wir nun realpolitisch das, was wir bereits seit Monaten fordern, auch wenn wir noch nicht ganz bei einem Tag der Freiheit angelangt sind und die Aufhebung wesentlich vom Bund ausgeht und nicht vom Land. Dennoch müssen wir auf einen Denkfehler hinweisen: Wer wirklich immer noch meint, dass Personen, die über einen Impf- oder Genesenen-Nachweis nicht ebenso wie alle anderen behandelt werden müssen, wenn man denn schon die Schutzmaßnahmen als notwendig ansieht, der schreibt dann auch Sätze in der Begründung dieser Verordnung, die erneut die Herdenimmunität thematisieren.
Es gibt keine Herdenimmunität bei SARS-CoV-2, egal wie hoch die Impfquote ist. Das zeigt auch ein Blick in andere Länder, wenn man deren vollständigen Impfungen, Booster-Impfungen und Inzidenzen betrachtet. Die Omikron Variante hat die gesamte Situation verändert, nicht die Impfungen und so muss zwingend vermehrt auf die Nebenwirkungen der Wirkstoffe und die Impfschäden ein Augenmerk gelegt werden, um tatsächlich die Bevölkerung vor Schaden zu bewahren!
An die Landesregierung: Wiederholen Sie bitte nicht die Fehler der 2-G-Regelung in der jüngsten Vergangenheit in weiteren Schutzverordnungen, sondern vertrauen Sie auf die Eigenverantwortung der Bürger.“
V. i. S. d. P.: Volker Richter, sozialpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag