Gemäß einem zweitinstanzlichen Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes durfte die Landesregierung die Zusammenarbeit mit dem türkisch-sunnitischen Moscheeverband DİTİB bezüglich des sogenannten „bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichtes“ nicht aussetzen. Nach immer lauter werdenden Zweifeln an der grundsätzlichen Eignung hatte das Land die DİTİB vor zwei Jahren aus den hessischen Schulen verbannt. Das Urteil ist nicht anfechtbar.
Hierzu erklärt Heiko Scholz, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion:
„Bei Lichte betrachtet ist das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes eine Katastrophe, gibt es doch scheinbar der höchst umstrittenen DİTİB recht und bestärkt diese vom türkischen Erdoğan-Regime direkt beeinflussten und gesteuerten Vereinigung in ihrem Bestreben der Islamisierung junger Menschen nicht nur türkischer Herkunft. Die DİTİB ist eine zutiefst undemokratische, den Werten unseres Grundgesetzes diametral widersprechende Organisation, in der Antisemitismus, die Verherrlichung von Krieg und osmanischem Großstaatengehabe, Hassrede und die Verharmlosung des Völkermordes an den Armeniern zum Dreh- und Angelpunkt ihrer Propaganda zählen und die in deutschen Schulen nichts verloren hat.
Der eigentliche Skandal ist nicht das auf einem demokratischen Rechtsstaatsprinzip basierende Urteil des Landesverwaltungsgerichtes, sondern die Blauäugigkeit der Landesregierung, die es im Vorfeld der Aufkündigung der Zusammenarbeit mit DİTİB ganz offensichtlich versäumt hat, ihre Vorgehensweise juristisch überprüfen zu lassen und den willigen Erdoğan-Wasserträgern nun kleinlaut das Feld überlassen muss. Durch das Urteil gestärkt, steht zu befürchten, dass die DİTİB mit ihrer salafistischen Propaganda und ihrem Israel-Hass in unseren Schulen alsbald zu neuer Höchstform auflaufen wird.“
V. i. S. d. P.: Heiko Scholz, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag