Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag wehrt sich entschieden gegen ein „Impfregister-light“, welches durch die Abfrage des Impfstatus bei den Krankenkassen entstehen soll.
„Gerade dieser unausgegorene Vorstoß erinnert uns alle daran, dass Datenschutz primär ein Abwehrrecht gegen staatliche Übergriffigkeit und Datensammelwut war und ist. Welchen Sinn hat Datenschutz noch, wenn ausgerechnet medizinische Daten dadurch nicht umfassend geschützt werden? Jegliche Aufweichung des Datenschutzes und somit die Weitergabe von sensiblen medizinischen Daten, verurteilen wir auf das Schärfste!“, so der Sprecher für Digitales und Datenschutz, Andreas Lichert.
Der Vorstoß stammt aus einem von mehreren Bundestagsabgeordneten beschlossenen Eckpunktepapier, in welchem die Rolle der Krankenkassen bei einer etwaigen Impfpflicht ausformuliert worden sei. So sollen die Krankenkassen in einem ersten Schritt alle Versicherten über Beratungsangebote informieren und zugleich von allen Menschen ab 18 einen Impfnachweis anfordern. Wer das bis zu einem gewissen Stichtag nicht tut, erhält erneut Post und nach weiteren 6 Wochen einen Bußgeldbescheid. Der Sprecher des GKV Spitzenverbandes, erklärte, dass die Krankenkassen bereit wären, ein Beratungsangebot anzubieten, aber dass die Umsetzung und Kontrolle einer etwaigen Impfpflicht Aufgabe des Staates sei.
Dazu Volker Richter, soziapolitischer Sprecher: „Die Krankenkassen nun zu Erfüllungsgehilfen von Politikern werden zu lassen, die erst eine Impfpflicht ablehnen, um sie dann dennoch einzuführen, ohne einen konkreten Plan, wie diese überhaupt umzusetzen ist, kann man nur noch als konsequente Fortsetzung einer völlig verfehlten Corona-Politik ansehen.“
V. i. S. d. P.: Volker Richter, stellv. Vorsitzender der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag, Andreas Lichert, wirtschaftspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag