Bernd-Erich Vohl, Mitglied im Petitionsausschuss, zur zweiten Lesung des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen an den Hessischen Landtag:
„Bisher ist das Petitionswesen auf Landesebene nicht gesetzlich geregelt. In Anbetracht der Bedeutung des Petitionsrechts befürworten wir dieses Anliegen ausdrücklich. Vor dem Hintergrund der rechtlichen Auswirkungen auf die kommunalen Gebietskörperschaften, hätten die kommunalen Spitzenverbände jedoch im Vorfeld beteiligt werden sollen, um einen tragfähigen Konsens zu finden.
Wir begrüßen die Stärkung der Rechte des Berichterstatters, allerdings sollten auf lange Sicht auch die der kommunalen Mandatsträger gestärkt werden. Ebenso begrüßen wir, dass bei den datenschutzrechtlichen Bedenken noch einmal nachgearbeitet wurde, denn diese wogen ebenfalls relativ schwer.“
V. i. S. d. P.: Bernd-Erich Vohl, Mitglied im Petitionsausschuss der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag