Zum Gesetzentwurf zur Modernisierung medienrechtlicher Vorschriften erklärt Klaus Herrmann, medienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion: „In Anbetracht der hohen Rundfunkgebühreneinnahmen ist es nicht nachvollziehbar, warum der 1,9-Prozent-Anteil der hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR) einer 37,5-prozentigen Kürzung zugunsten des Hessischen Rundfunks unterliegt, was immerhin einem Betrag von ca. 4,2 Millionen entspricht. Das ist ein Betrag, der für die Aufgabenwahrnehmung der LPR Hessen eine große Hilfe darstellen und der Verzicht darauf für den Hessischen Rundfunk, der über rund 430 Millionen verfügt, keine wirkliche Einschränkung bedeutet würde.
Ganz grundsätzlich ist die finanzielle Belastung der Bürger durch die Zwangsfinanzierung des öffentlichen Rundfunks abzulehnen. Das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem ist überholt und muss neu gestaltet werden. Das gilt auch für Mediendienstleistungen im Internet.
V. i. S. d. P.: Klaus Herrmann, medienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag