Das Bundesverfassungsgericht befasst sich heute in mündlicher Verhandlung mit der Klage der Union gegen den Nachtragshaushalt 2021, der 60 Mrd. Euro umfasst. Es handelt sich um Mittel, die ursprünglich als „Sondervermögen“ für Corona-Hilfen vorgesehen waren und jetzt zu Klimaschutz-Mitteln umetikettiert werden sollen. Im schwarz-grün regierten Hessen ist die AfD-Fraktion erfolgreich gegen ein solches Sondervermögen der Landesregierung vorgegangen. Dazu der AfD-Abgeordnete Erich Heidkamp, der den entsprechenden Normenkontrollantrag initiiert hat:
„Die CDU klagt in diesem Fall auf Bundesebene gegen die Umwidmung von Mitteln aus einem Sondervermögen, während sie auf Landesebene in Hessen aus einem Sondervermögen selbst Mittel nachweislich verfassungswidrig verwendet hat. Das ist ein widersprüchliches Verhalten – sie klagt gegen ihre eigene Politik. Es lässt die Vermutung naheliegen, dass die CDU auch in Hessen genau wusste, dass sie mit dem Umgang der Sondervermögens-Mittel verfassungswidrig handelt. So wie wir als AfD-Fraktion mithilfe eines Normenkontrollantrags gegen die CDU-geführte Landesregierung in Hessen gewonnen haben, können wir hier der CDU auf Bundesebene nur die Daumen drücken, dass sie – dieses Mal als Klägerin und nicht als Angeklagte – mit der Klage gegen ihr eigenes Verhalten Erfolg hat.
Das Bundesverfassungsgericht betritt mit diesem Verfahren jedenfalls kein Neuland mehr, sondern muss nur nach Hessen auf das von der AfD herbeigeführte Verfahren am Staatsgerichtshof schauen.“
V. i. S. d. P.: Erich Heidkamp, Abgeordneter der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag