Die Bildungsstätte Anne Frank mit Sitz in Frankfurt erhält aus Bundesmitteln 11,2 Millionen Euro. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor (BT-Drucksache 21/504). Schon vor einigen Monaten hatte auch die hessische AfD-Landtagsfraktion die Landesregierung nach Zuwendungen von Landesmitteln für die Stiftung gefragt. Dazu erklärt der wissenschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Frank Grobe:
„Als gemeinnützig anerkannter eingetragener Verein darf die Bildungsstätte Anne Frank ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden. Das bestätigt auch die Bundesregierung. In der Beurteilung von Einzelfällen – konkret dem Aufruf der Bildungsstätte vor der Bundestagswahl, einen ‚Rechtsruck‘ zu verhindern und dem damit verbundenen Vorwurf an CDU-Politiker, sie würden ein ‚rechtsextremes Narrativ‘ bedienen – verweist sie an die zuständige Landesfinanzbehörde. Das wäre in diesem Fall die hessische.
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der hessischen AfD-Fraktion hat die Landesregierung ausweichend geantwortet. Ein öffentlich geförderter Verein muss parteipolitisch neutral sein. Und die Landesregierung muss dafür Sorge tragen, dass öffentliche Mittel nicht zu einseitigen Wahlempfehlungen missbraucht werden.“
V. i. S. d. P.: Dr. Frank Grobe, wissenschaftspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag