Die AfD-Fraktion hat am Donnerstag einen eigenen Gesetzentwurf zum Schutz des Hessischen Parlaments eingebracht. Dazu erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Frank Grobe:
„Die AfD-Fraktion hat den Gesetzesvorschlag der Landtagspräsidentin aufgegriffen, um die Sicherheit des Landtags zu stärken und einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Abgeordnetengesetzes vorgelegt. Er beruht in Teilen auf der Initiative von Landtagspräsidentin Astrid Wallmann, ist aber anders als der Vorschlag von ihr ein verfassungskonformes Gesetz, das auch vor dem Staatsgerichtshof Bestand hätte. Bevor der höchst fragwürdige Gesetzesvorschlag von Frau Wallmann durch andere Fraktionen umgesetzt wird, legen wir einen Entwurf vor, der vertretbar ist.
Wir als Rechtsstaatspartei geben mit unserem Entwurf der Landtagspräsidentin die Möglichkeit, von Fraktionsmitarbeitern oder Praktikanten ein einfaches Führungszeugnis einzuholen und – falls Eintragungen vorliegen – mit Einwilligung der betroffenen Person Einsicht in die zugrundeliegende Entscheidung zu nehmen. Sieht sich ein Mitglied des Landtags oder eine Fraktion durch eine Maßnahme nach dieser Vorschrift in ihren Rechten verletzt, kann sie den Staatsgerichtshof anrufen. Ein solches, auf die Sicherheit des Landtags und die Rechte der Mitarbeiter konzentriertes Gesetz ist konsensfähig, verfassungskonform, und greift nicht zu tief in die Rechte der Abgeordneten und Mitarbeiter ein.“
V. i. S. d. P.: Dr. Frank Grobe, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag