Zur Möglichkeit für Hessische Kommunen, sich von der Anwendung einzelner Landesregelungen befreien zu lassen (durch das geplante „Kommunale Flexibilisierungsgesetz“) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Bernd Erich Vohl:
„Das Flexibilisierungsgesetz ermöglicht es Gemeinden und Landkreisen, auf Antrag für einen befristeten Zeitraum von bestimmten landesrechtlichen Vorschriften abzuweichen. Dies ist ein, wenn auch kleiner Schritt, hin zu vereinfachten und kosteneffizienteren Verwaltungsverfahren. Wie wirksam dieses Gesetz ist, kann nur die Praxis zeigen. Denn die Kommunen können ihre Ausnahmeregelungen nicht einfach nur so beantragen, sondern müssen sie ausführlich begründen. Es ist also nicht nur eine Erprobung für die Kommunen, sondern vor allem für unsere Ministerialbürokratie.
Der Entlastungseffekt bleibt aber schon allein deshalb sehr begrenzt, da viele gesetzliche Standards auf EU- oder Bundesrecht beruhen und daher nicht von diesem Landesgesetz erfasst werden. Der Abbau bürokratischer Hürden sowie die kritische Prüfung von Aufgaben und Standards müssen deswegen auch künftig auf allen Ebenen konsequent weiterverfolgt werden. Zugleich bleibt festzuhalten, dass eine echte Aufgaben- und Standardbereinigung nur vom Gesetzgeber geleistet werden kann und muss.“
V. i. S. d. P.: Bernd Erich Vohl, kommunalpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag