Zu einem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Modernisierung des Friedhofswesens sagt die innenpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Sandra Weegels:
„Wir sprechen hier über Trauer, Trauerbewältigung, die Würde von Verstorbenen und den Schmerz von Hinterbliebenen. Hier werden aber auch Bereiche der Kultur, Religion, Psychologie, Philosophie und gesellschaftlicher Entwicklungen maßgeblich berührt. Daher verbietet es sich, im Hauruck-Verfahren oder en passant das Bestattungsrecht dergestalt zu revolutionieren, dass eine über Jahrhunderte gewachsene Trauerkultur vor erhebliche Herausforderungen oder Probleme gestellt wird.
Der FDP-Entwurf enthält zwar richtige Elemente, geht insgesamt aber zu weit. Forderungen wie private Bestattungsplätze, das Ausbringen von Totenasche außerhalb von Friedhöfen, die private Aufbewahrung von Ascheurnen, Ausweitung von Tuchbestattungen usw. würden eine nahezu komplette Revolutionierung unseres hessischen Friedhofs- und Bestattungsrechts und unserer gewachsenen Trauerkultur bedeuten. Dies ist auch die überwiegende Ansicht der Sachverständigen: zu weitgehend, zu wenig durchdacht, zu wenig praktikabel, zu wenig an religiöse und kulturelle Bedürfnisse denkend – das war im Wesentlichen der Tenor.
Deutlich zu kritisieren ist, dass die FDP die Wirtschaftlichkeit als zentralen Aspekt einer umfassenden Liberalisierung des Bestattungswesens ins Feld führen. Wirtschaftlichkeit sollte im Bereich von Bestattung und Trauer nun wirklich nicht das entscheidende Kriterium sein. Denken wir stattdessen an die Aussage, die dem großen athenischen Staatsmann Perikles zugeschrieben wird: ‚Die Kultur eines Volkes erkennt man daran, wie es mit seinen Toten umgeht‘.“
V. i. s. d. P.: Sandra Weegels, innenpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag