Zur Einrichtung zweier „Commercial Chambers“ (Zivilkammern und Kammern für Handelssachen) am Landgericht Frankfurt am Main bzw. eines „Commercial Court“ (ein spezialisierter Wirtschaftssenat) beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Patrick Schenk:
„Der Jubelantrag von CDU und SPD über die Einrichtung der Commercial Chambers und des Commercial Court unterschlägt, dass diese Institutionen schon längst hätten da sein müssen. Hamburg beispielsweise hat schon vor 15 Jahren Kammern für Internationale Handelssachen gestartet. In Hessen dauerte es extrem lange. Es gilt jetzt erst einmal abzuwarten, wie sich diese neue Institution in der Praxis bewährt. Experten sind durchaus skeptisch, ob der Commercial Court von der Wirtschaft angenommen wird oder ob man nicht doch beim bewährten Mittel einer Gerichtsstandsvereinbarung im Ausland oder effektiver bei der Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit bleibt.
Denn die englische Sprache ist dabei gar nicht der entscheidende Aspekt. Es geht vielmehr um Verfahrensbeschleunigung und internationale Vollstreckbarkeit der Entscheidungen; hier muss der Court erst einmal beweisen, dass er das kann. Bei Streitigkeiten international operierender Geschäftspartner geht es oft um den Faktor Zeit und um sehr komplexe Sachverhalte. Jeder Tag der Verzögerung kann Millionen kosten. Warten wir also erst einmal eine Evaluation ab, inwieweit die neuen Einrichtungen angenommen werden und sich bewähren.“
V. i. S. d. P.: Patrick Schenk, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag