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Staatswohlgefährdend? Regierung verrät nicht, wie viele Fake-Accounts der Verfassungsschutz nutzt

Die AfD-Fraktion wollte von Innenminister Roman Poseck wissen, wie viele Fake-Accounts vom hessischen Verfassungsschutz betrieben werden. Die Antwort<https://starweb.hessen.de/cache/DRS/21/7/01507.pdf> hat es in sich: „Eine Beantwortung der Fragen (ist) nach sorgfältiger Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Hessischen Landtags und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des LfV sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder – aus Gründen des Staatswohls – nicht möglich. Mit der Preisgabe entsprechender Informationen wäre die künftige staatliche Aufgabenerfüllung nicht nur unwesentlich erschwert.“ Nicht einmal nichtöffentlich hält man eine Antwort für möglich, denn „die angefragten Informationen sind von so hoher Bedeutung für die zukünftige Aufgabenerfüllung des LfV, dass auch die Veranlassung von Geheimschutzmaßnahmen (VS-Einstufung) nicht ausreichen würde.“

Dazu Bernd Erich Vohl, Innenpolitiker der AfD-Fraktion: „Wie viele Fake-Accounts muss der Verfassungsschutz haben, wenn die Beantwortung unserer Frage die künftige Aufgabenerfüllung wesentlich erschwert oder sogar das Staatswohl gefährdet? Wir wollen wissen, wie stark die Regierung mit dem Verfassungsschutz als ihrem Werkzeug in die politische Meinungsbildung eingreift und das will sie nicht preisgeben. Es ist für die Öffentlichkeit von höchstem Interesse, mit wie vielen Fake-Accounts politisch Stimmung gemacht oder der politische Wettbewerb verzerrt wird. Die Antwort des Innenministers ist für eine liberale Demokratie ein Schlag ins Gesicht. Sie ist öffentlich einsehbar und ich kann nur jedem empfehlen, sie zu lesen.“

V. i. S. d. P.: Bernd Erich Vohl, Innenpolitiker der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

Link zur Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion: https://starweb.hessen.de/cache/DRS/21/7/01507.pdf

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