Sitzblockierer, die von der Polizei weggetragen werden müssen, haben dafür eine Verwaltungsgebühr in Höhe von mindestens 66 Euro je Einzelfall zu bezahlen. So sieht es das Hessische Verwaltungskostengesetz vor. Wie aus der Antwort der Hessischen Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht (DS 21/1479), wurden in den Jahren 2022 und 2023 zwar von Mitgliedern der sogenannten „Letzten Generation“ diese Gebühren erhoben. Von anderen Sitzblockierern wurde die Gebühr jedoch nach der Auskunft des Hessischen Innenministers im gleichen Zeitraum in keinem einzigen Fall geltend gemacht. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Patrick Schenk:
„Es ist befremdlich, wenn die Landesregierung einerseits unseren Beamten aufgrund vermeintlich knapper Kassen die Besoldungserhöhung aufschiebt und gleichzeitig von Rechtsbrechern geschuldete Gebühren liegenlässt. Vor allem ist dies auch ein Schlag ins Gesicht aller rechtstreuen Bürgern, welche die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung mit ihren Steuern finanzieren müssen. Wir fordern die Landesregierung auf, hier nachzubessern.“
V. i. S. d. P.: Patrick Schenk, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag