Sind Spielunterbrechungen aus religiösen Gründen im Profifußball zulässig? Um diese Frage zu klären, hat die AfD-Fraktion einen offenen Brief an die DFB Schiri GmbH geschickt. Zuvor hatten Schiedsrichter in zwei Fußball-Bundesliga-Spielen Ramadan-Ess- und -Trinkpausen zugelassen. Lesen Sie hier den offenen Brief.
Robert Lambrou, Vorsitzender der AfD-Fraktion: „Am 06. und 10. April wurden Bundesliga-Spiele erstmalig von Schiedsrichtern auf Spieler-Bitte für Ramadan-Ess- und -Trinkpausen unterbrochen. Wir sehen hier Widersprüche zur Satzung, denn sie schreibt parteipolitische und religiöse Neutralität vor und das galt bislang auch für die Praxis des DFB.
Die Schiedsrichter haben hier Ermessensentscheidungen getroffen, weil es in der Frage von Ramadan-Ess- und -Trinkpausen keine offizielle Regelung gibt. Wir glauben, es wäre im Sinne aller Beteiligten, hier eine verbindliche Regelung über die Zulässigkeit von Ramadan-Ess- und -Trinkpausen zu schaffen, um so die Schiedsrichter gegen Vorwürfe zu schützen, sie würden unpopuläre Ermessensentscheidungen treffen.
Es gibt bereits seit 2010 eine Ramadan-Vereinbarung zwischen DFB, DFL und dem Zentralrat der Muslime, der besagt, dass moslemische Profifußballer die Fastentage in der spielfreien Zeit nachholen können. Es hätte also eine seit mehr als zehn Jahren bewährte Regelung für die Spieler gegeben. Warum besteht jetzt plötzlich eine Notwendigkeit für Spielunterbrechungen?“
V. i. S. d. P.: Robert Lambrou, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag