Zum Gesetzentwurf zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes erklärt Heiko Scholz, bildungspolitischer Sprecher: „Was die schwarz-grüne Landesregierung während der sich über fast ein Jahr hinziehenden Prozedur zur Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes an den Tag legten, ist ungeheuerlich. Kultusminister Lorz versprach eine grundlegende Reformierung und Modernisierung des Gesetzes und was blieb davon übrig? Marginale Änderungen.
Es bleibt ein zu geringer Praxisbezug in den Lehramtsstudiengängen. Das Orientierungspraktikum zu Beginn des Studiums ist der Reform zum Opfer gefallen, dabei bildet es die Grundlage für eine kritische Selbsteinschätzung als angehende Lehrkraft. Es braucht einen permanenten Praxisbezug von Beginn bis Ende des Studiums und vor diesem wesentlichen Anspruch ist die Reform gescheitert. Auch die von Experten geforderte Angleichung der Studiendauer für alle Lehrberufe auf zehn Semester wurde nicht realisiert.
Ein Gesetzentwurf, in welchem offensichtlich weder der Expertenrat noch die Anregungen seiner Zielgruppe angemessene Berücksichtigung fanden, ist das Papier nicht wert, welche bei seiner Entstehung vergeudet wurde.“
V. i. S. d. P.: Heiko Scholz, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag