You are currently viewing Keine Zustimmung der AfD zur Novellierung des Bildungsgesetzes

Keine Zustimmung der AfD zur Novellierung des Bildungsgesetzes

Zum Entwurf der Landesregierung zum dreizehnten Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes erklärt Heiko Scholz, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion:

„Die Hessische Landesregierung beweist erneut, dass es ihr an der Fähigkeit mangelt, unser hessisches Bildungssystem aus dem Mittelmaß hinauszuführen. Nicht einmal die Tatsache, dass laut neuestem IQB-Bildungstrend die Zahl der Schüler, die die Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz deutlich verfehlen, besorgniserregend zugenommen hat, scheint das Kultusministerium zum Umdenken zu bewegen.

Anstatt Verantwortung für die vollmundig versprochene individuelle Förderung und Chancengerechtigkeit zu übernehmen, versteigt sich die Landesregierung in eine dauerhafte Verordnung einer Maskenpflicht, die von nebulösen gesundheitlichen und epidemiologischen Gründen abhängig gemacht werden soll. Vor dem Hintergrund, dass die Wirksamkeit von Masken nicht durch valide Daten gesichert ist, wird der Willkür Tür und Tor geöffnet. Selbst der Expertenrat der Bundesregierung gab ausdrücklich keine generelle Empfehlung für das Tragen von Masken. Was jedoch gesichert ist, sind die schädlichen Nebenwirkungen, die das Tragen von Masken unter gesundheitlichen als pädagogischen Gesichtspunkten insbesondere bei jüngeren Schulkindern hervorruft. Deshalb hierzu von der AfD ein klares Nein!

Auf die zur vollständigen Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages zwingend notwendige Ausstattung alle Schüler ab der Klassenstufe 5 im Rahmen der Lernmittelfreiheit mit digitalen Endgeräten, die von der AfD seit Beginn der Legislaturperiode mit Nachdruck eingefordert wurde, müssen die Eltern und Schüler hingegen auch weiterhin vergebens warten. Im Zuge der Novellierung des HSchG wäre es das Gebot der Stunde gewesen, endlich den dafür notwendigen Rechtsrahmen zu schaffen.

Das Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch gemäß §3 der Gesetzesnovelle unterstützen wir außerordentlich, allerdings nicht vorbehaltlos, soll dessen Ausgestaltung und Umsetzung doch den Schulen aufgebürdet werden. Dies ist aus dem schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag nicht ableitbar und würde zur weiteren Überforderung unserer Lehrer beitragen. Hierfür sind ausgewiesene Fachkräfte und ein landesweites Konzept erforderlich, das auf die Ressourcen aus dem Ministeriums zurückgreifen kann und aus einem Guss zentral für alle Schulen in Hessen erarbeitet werden sollte.“

V. i. S. d. P.: Heiko Scholz, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

Beitrag teilen