Zum Zweiten Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen durch öffentlich-rechtliche Körperschaften erklärt Andreas Lichert, wirtschaftspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag:
„Solche Richtlinien sind Teil des schleichenden Staatsstreichs der EU, die immer mehr Kompetenzen an sich zieht – gegen Text und Sinn der Europäischen Verträge (siehe Art. 5 EUV) und gegen Art. 23 Grundgesetz. Das einfache Durchwinken solcher übergriffiger EU-Gesetzgebung ist somit grundgesetzwidrig!
Da sahen vor sieben Jahren auch die Landesregierung und alle Fraktionen im Hessischen Landtag so, denn zu einem Entwurf dieser Richtlinie gibt es einen einstimmigen Beschluss des Wirtschaftsausschusses mit exakt dieser Bewertung und Bestärkung der Landesregierung bei ihrer Subsidiaritätsrüge gegenüber der EU.
Inhaltlich bringt diese Richtlinie (Zitat aus dem einstimmigen Beschluss) „zusätzliche und unverhältnismäßige Bürokratie, die zu keiner tatsächlichen Verbesserung der bereits bestehenden hohen Qualität der Leistungen der reglementierten Berufe führen wird.“
Und nur für den Fall, dass der Minister wieder das Risiko eines Vertragsverletzungsverfahrens an die Wand malen sollte:
Gemäß der Bundesregierung lagen im Februar diesen Jahres ohnehin 64 Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland vor. 64! Ein drohendes Bußgeld ist keine Entschuldigung für einen Verfassungsbruch.
Die AfD-Fraktion lehnt diesen Gesetzentwurf daher ab.“
V. i. S. d. P.: Andreas Lichert, wirtschaftspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag