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Staatsgerichtshof urteilt zum Versammlungsrecht: Chance auf Rechtsklarheit vertan

Der Staatsgerichtshof hat den Normenkontrollantrag der AfD-Fraktion zur Überprüfung des Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetzes abgewiesen. Von elf Richtern folgten fünf der Rechtsauffassung der AfD, sechs nicht. Dazu Patrick Schenk, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:

„Heute wurde eine Chance auf Rechtsklarheit vertan. Nur eine Stimme gab den Ausschlag für die Entscheidung. Das zeigt, wie knapp das hessische Versammlungsfreiheitsgesetz an der Grenze zur Vereinbarkeit mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit balanciert.

Ob eine Versammlung zulässig ist, oder nicht, werden weiterhin verstärkt Versammlungsbehörden und Verwaltungsgerichte entscheiden müssen, weil die Ordnungsbehörden mit dem Gesetz in seiner aktuellen Form eine unklare Entscheidungsgrundlage haben. Das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln, hat heute nicht gewonnen.“

V. i. S. d. P.: Patrick Schenk, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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