Zur hessischen Bundesratsinitiative für eine befristete, anlasslose Speicherung von IP-Adressen sagt Patrick Schenk, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:
„Die AfD lehnt eine Speicherung von IP-Adressen, die über die von den Providern selbst gesetzte Dauer von meist sieben Tagen hinausgeht, ab. Es besteht die reale Gefahr, dass die gespeicherten Daten nicht nur bei schwerster Kriminalität verwendet werden, sondern auch für repressive Maßnahmen des Staates gegen politisch unliebsame Personen missbraucht werden könnten. Diese Gefahr wird in der Bundesratsinitiative der Hessischen Landesregierung ignoriert.
Zudem erweist sich die Vorratsdatenspeicherung als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung häufig als ungeeignet. Indem die CDU das Thema mit Kinderpornographie verknüpft, emotionalisiert sie die Menschen und lenkt von der Missbrauchsgefahr der gespeicherten Daten ab. Auch das von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) favorisierte ‚Quick Freeze‘-Verfahren, bei dem Daten erst dann gespeichert werden, wenn ein Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung besteht, ist unserer Ansicht nach ohne richterliche Anordnung unverhältnismäßig.“
V. i. S. d. P.: Patrick Schenk, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag