Die AfD-Fraktion fordert mit einem Antrag die Landesregierung auf, die Bezahlkarte nachzubessern, nachdem mehrere Schwachstellen offenkundig geworden sind. Dazu Robert Lambrou, migrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:
„Keine Begrenzung, keine Kontrolle, keine Sanktionen: Die Bezahlkarte ist ein Wählertäuschungsmanöver und muss nachgebessert werden. Versprochen wurde eine flächendeckende Einführung der Bezahlkarte, eine einheitliche Leistungsgewährung, eine Bargeldobergrenze von 50 EUR und die wirksame Verhinderung von Überweisungen in die Heimatländer. Herausgestellt hat sich, dass nichts davon erreicht worden ist. Weder wird eine flächendeckende Einführung erreicht, noch ist die Obergrenze verbindlich, noch kann Missbrauch verhindert werden. Es gibt zum Beispiel keine Möglichkeit sicherzustellen, dass nur der Berechtigte die Karte nutzt, da kein Identifizierungsnachweis vorgesehen ist. Sie kann einfach inklusive PIN weitergegeben werden und es würde niemandem auffallen.
Wir fordern deshalb eine Nachschärfung. Die Bezahlkarte muss für alle Anspruchsberechtigten eingeführt werden, egal ob Neuzuweisung oder Bestandsfall. Die Bargeldobergrenze muss verbindlich sein. Kontrollmaßnahmen müssen sicherstellen, dass nur der Berechtigte die Karte nutzen kann. Außerdem müssen statistische Daten zu Zahl und Aufenthalt der Leistungsempfänger, der Anzahl der ausgegebenen Karten, zu den Gründen und der Anzahl von Abweichungen von der Bargeldobergrenze und den dadurch entstandenen Mehrkosten erhoben werden. Ohne diese Nachbesserungen wird ein chaotischer Flickenteppich geschaffen, der im Geiste der verfehlten Migrationspolitik insgesamt entspricht.“
V. i. S. d. P.: Robert Lambrou, migrations- und integrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag