Roman Poseck, Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt und Präsident des hessischen Staatsgerichtshofes, bilanziert zwei Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie, dass die damit zusammenhängenden Gerichtsverfahren oft nur schwer und mit großem Sicherheitsaufwand durchzuführen seien, weil Beteiligte dem Staat und den Gerichten feindselig gegenüberträten. In mehreren hessischen Medien wird er mit der Aussage zitiert, dass „ein Teil der sogenannten Querdenkerszene einen Rechtsanarchismus vertritt, bei dem offensichtlich jeder sein ganz eigenes Recht gestaltet und durchsetzt.“
Hierzu erklärt Dr. Frank Grobe, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion:
„Als Präsident des Staatsgerichtshofes sollte es Roman Poseck tunlichst unterlassen, derart wertende politische Einschätzungen zu äußern, die seine Neutralität als oberster Richter des Landes Hessen in Zweifel ziehen können.
Bedenklich erscheint dabei vor allem, dass ohne angemessene Differenzierung einer vollkommen heterogenen Szene aus zehntausenden Demonstranten gegen die willkürlichen Corona-Maßnahmen von Bundes- und Landesregierung der Eindruck entsteht, dass es sich bei ihnen größtenteils um staatsfeindlich agierende Querdenker handeln könnte, die sich selbst außerhalb des geltenden Rechts stellen. Dem ist mitnichten so – es handelt sich in überwiegender Mehrheit um gesetzestreue Bürger, die von ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen und dabei die volle Unterstützung der AfD genießen. Sie pauschal zu kriminalisieren und fahrlässig in die Nähe von Reichsbürgern und Selbstverwaltern zu rücken, widerspricht dem Gedanken des Grundgesetzes diametral!
Ebenso wie ein Großteil der Demonstranten und Spaziergänger respektiert die AfD die staatlichen Institutionen unseres Landes uneingeschränkt, doch die Äußerungen von Poseck irritieren vor dem Hintergrund, dass dieses hohe Amt in besonderer Weise von der Annahme der Unvoreingenommenheit lebt.
Unabhängig davon, wie jemand zu den Querdenkern steht, sollte ein Richter bei politischen Bewertungen während seiner Amtszeit die gebotene Zurückhaltung wahren, um das Vertrauen in den Rechtsstaat nicht zu gefährden und sich nicht dem Vorwurf einer möglichen Befangenheit auszusetzen. Gerade weil die verfassungsrechtliche Konformität einiger Anti-Corona-Maßnahmen noch vor der Klärung durch den Staatsgerichtshof steht, erscheint es ohnehin mehr als unglücklich, wenn der Präsident des Staatsgerichtshofes hier bereits Bewertungen abgibt.“
V. i. S. d. P.: Dr. Frank Grobe, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag