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Neues Kommunalwahlrecht bildet Wählerwillen nicht korrekt ab

Zum Dringlichen Berichtsantrag über die Änderung der Sitzzuteilung in Kommunalparlamenten und den Antworten der Landesregierung in der Sondersitzung des Innenausschusses des Hessischen Landtags sagt der kommunalpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Bernd Erich Vohl:

„Wenn die Wähler entscheiden, Vertreter mehrerer kleiner Parteien und Gruppierungen in kommunale Parlamente zu schicken, so hat die Politik diesen Wählerwillen zu respektieren. Die Gewählten müssen dann zum Wohle der Kommune zusammenarbeiten und gegebenenfalls Kompromisse schließen. Die Hessische Landesregierung bezeichnet dagegen ein solches Votum als ‚Zersplitterung‘ und will das mit dem veralteten d’Hondt-Verfahren verhindern, was aber den Wählerwillen nicht so korrekt abbildet, wie das Hare/Niemeyer-Verfahren.

Das d’Hondt-Verfahren benachteiligt kleine Gruppierung und Parteien. Da es zusätzlich auch bei der Besetzung von Ausschüssen in den Kommunalparlamenten angewandt werden soll, besteht sogar die Gefahr eines Hebeleffekts zugunsten der großen Parteien. Die AfD-Fraktion hat die von der Landesregierung durchgeboxte Änderung des kommunalen Wahlrechts daher stets abgelehnt. Dass Innenminister Roman Poseck (CDU) nun erst nach Verabschiedung des Gesetzes mit einer nicht repräsentativen Umfrage von ausgewählten Kommunen dieses zu begründen versucht, wirft ein schlechtes Licht auf die handwerkliche Ausarbeitung des Gesetzes.“

V. i. S. d. P.: Bernd Erich Vohl, kommunalpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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