Zu Abgabefrist der neuen Grundsteuer am heutigen 31. Januar 2023 erklärt der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Bernd Erich Vohl:
„Mit der Reform der Grundsteuer zeichnet sich ab, dass sich die Belastungen für die Bürger erhöhen und die eklatanten Unterschiede bei den Grundsteuerhebesätzen noch verschärfen werden. Hätte die schwarz-grüne Landesregierung unsere Anregung aufgegriffen, die Hebesätze bei 50 Prozent über dem Bundesdurchschnitt zu deckeln und auf zurzeit rund 720 Punkte zu begrenzen, hätten zumindest die gröbsten Ungerechtigkeiten bei den Spitzenhebesätzen verhindert werden können. Selbst bei einer Deckelung bliebe für die Kommunen durchaus noch ausreichend Gestaltungsspielraum, um auf Ausnahmesituationen zu reagieren.
Es steht zu befürchten, dass zahlreiche Kommunen in Hessen bis 2025 ihre bereits in den letzten zehn Jahren deutlich gestiegenen Hebesätze weiter erhöhen, um anschließend eine vermeintlich ‚aufkommensneutrale‘ Erhebung der Grundsteuer bekanntgeben zu können. Nachdem bereits der bisherige ungebremste Anstieg bei der Grundsteuer zu erheblicher Unruhe und Protesten in der Bevölkerung geführt hatte, wird die Grundsteuerreform für einen Großteil der Mieter und Eigenheimbesitzer in Hessen erneut erhebliche finanzielle Mehrkosten mit sich bringen.
Angesichts der Tatsache, dass nicht nur viele Immobilieneigentümer, sondern auch eine Reihe unserer hessischen Kommunen angesichts der Komplexität der Datenerhebung nicht in der Lage sind, ihre Grundsteuererklärungen fristgemäß einzureichen, fordere ich die Landesregierung auf, dem heute verkündeten bayerischen Beispiel zu folgen und aus Kulanzgründen eine Fristverlängerung für die Einreichung der Grundsteuer von drei Monaten zu verfügen.“
V. i. S. d. P.: Bernd Erich Vohl, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion