Die AfD-Fraktion lehnt den Entwurf der Hessischen schwarz-roten Landesregierung zum Dritten Gesetz zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften ab. Der digitalpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Markus Fuchs erläutert die Gründe:
„Der zweite Teil des geplanten Gesetzes, der den 6. Medienstaatsvertrag und damit den Jugendschutz betrifft, birgt große Risiken. Ich denke, es besteht Konsens, dass Kinder und Jugendliche besseren Schutz verdienen. Aber der 6. Medienstaatsvertrag trägt diesen guten Vorsätzen eben nicht Rechnung, im Gegenteil, er droht, Freiheitsrechte auszuhöhlen, Innovation zu ersticken und die digitale Bildung zu schwächen. Die verpflichtenden Filter und Alterskennzeichnungen auf betriebstechnischer Ebene – also ein algorithmisch definierter Jugendmedienschutz – läuft Gefahr, künstlerische Beiträge, politische Diskussionen oder kritische Jugendformate zu blockieren; es besteht die Gefahr des Overblockings.
Hier wir eine technische Infrastruktur geschaffen, die im Augenblick dem Jugendschutz dienen mag, aber erfahrungsgemäß werden damit neue Begehrlichkeiten für staatliche Kontrollen geweckt. Auch aus EU-rechtlicher Sicht gibt es nicht wenige Zweifel an dieser Gesetzesnovelle. Darüber hinaus unterschätzt der Staatsvertrag die technische und finanzielle Belastung gerade für kleine und mittlere Unternehmen. Angst vor Strafen oder finanziellen Risiken könnte somit innovative Tätigkeiten von vornherein ersticken.“
V. i. S. d. P.: Markus Fuchs, digitalpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag