Der Haushaltsausschuss des Hessischen Landtages hat sich heute erneut mit einem Bericht des Landesrechnungshofs über die geplante Beteiligung des Landes an der Hessischen Landesbank (Helaba) befasst. Dabei wurde deutlich, dass die Landesregierung weder plant, die für die Beteiligung aufzunehmenden Kredite zu tilgen noch dem Landesrechnungshof ein Prüfungsrecht für die Helaba einzuräumen. Dazu der finanzpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Roman Bausch:
„Es ist alles andere als nachhaltig, dass die Landesregierung ihre Kredite für die neu strukturierte Beteiligung an der Helaba nicht tilgen will. Dass das Artikel-141-Gesetz die Aufnahme des Milliardenkredits für den Erwerb einer Beteiligung erlaubt, kann kein Grund sein, auf eine Tilgung zu verzichten. Gerade auch, weil das Engagement des Landes bei der Helaba sehr risikobehaftet ist.
Allein die im Beteiligungspaket enthaltene ‚AT-1‘ Anleihe kann von der Helaba faktisch ohne Umstände in haftendes Eigenkapital umwandelt und mit Verlusten verrechnet werden. Zudem hat das Institut sehr hohe Bestände an ausfallgefährdeten Immobilienfinanzierungen aufgetürmt und musste zuletzt auch hohe Abschreibungen auf Firmenkredite realisieren. Besonders vor diesem Hintergrund unterstützen wir, die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag, den Landesrechnungshof uneingeschränkt bei seinem Anspruch auf ein umfassendes Prüfungsrecht der Helaba!“
V. i. S. d. P.: Roman Bausch, finanzpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag