You are currently viewing „Keine Absenkung des Wahlalters auf kommunaler Ebene“

„Keine Absenkung des Wahlalters auf kommunaler Ebene“

Die hessische SPD fordert, das Wahlrecht bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre herabzusetzen, wie es in elf anderen Bundesländern der Fall ist.

Dazu Frank Grobe: „Die Forderung der SPD ist der Versuch, das eigene Wählerpotential zu erweitern, da eine Mehrheit der Unter-18-Jährigen eine links-grüne Wahlpräferenz aufweist. Bei Bundestagswahlen ist das Wahlalter an das 18. Lebensjahr gekoppelt – warum sollte das bei Kommunalwahlen anders gehandhabt werden? Es ist verantwortlich, dasselbe Alter für die Wahlmündigkeit zu wählen, an das auch die Volljährigkeit und die volle Geschäftsfähigkeit gebunden sind.

Das hat nichts damit zu tun, dass auch ein 16 Jahre alter Mensch theoretisch so mündig sein kann wie ein 18 Jahre alter, sondern es geht um ein angemessenes Verhältnis von staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten.

Senkt man das Wahlrecht grundsätzlich auf 16 Jahre ab, sollten auch alle anderen Rechte und Pflichten ab diesem Alter gelten, wie zum Beispiel die Strafmündigkeit. Hier aber selektiv nur das Wahlalter zu senken und damit mehr Rechte ohne mehr Pflichten zu fordern, ist von politisch linker Seite wahltaktisch motiviert.“

V. i. S. d. P.: Dr. Frank Grobe, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

Beitrag teilen