Du betrachtest gerade Hessische Landesregierung gibt zu: Teile ihres eigenen Klimagesetzes sind gar nicht anwendbar

Hessische Landesregierung gibt zu: Teile ihres eigenen Klimagesetzes sind gar nicht anwendbar

Zur Antwort der Hessischen Landesregierung auf eine Große Anfrage der Grünen-Fraktion „Klimacheck und CO2-Schattenpreis“ sagt der klimapolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Klaus Gagel:

„Die Antwort der Landesregierung zeigt, mit welchen Widersprüchlichkeiten das Ziel der sogenannten ‚Dekarbonisierung‘ behaftet ist. So sagt die Landesregierung beispielsweise, dass einheitliche Verfahren und Kriterien bei Paragraph 7 des Hessischen Klimaschutzgesetzes (‚Vorbildrolle des Landes‘) nicht genannt werden können, obwohl Klimaschutz bei allen Entscheidungen der Landesregierung mitbedacht werden soll. Das ist zu schwammig und bei der Umsetzung eines Gesetzes nicht verwertbar.

Noch gewichtiger ist die Aussage zu Paragraph 7, Absatz 4 des Gesetzes (Zugrundelegung eines CO2-Preises bei Planung, Auswahl und Durchführung von Investitionen und bei der Beschaffung durch das Land Hessen). Dort sagt die Regierung, dies sei ‚aus Sicht der Landesregierung nicht anwendbar‘! Wenn ein Gesetz nicht anwendbar ist, muss man es abschaffen. Weitere Unterpunkte zeigen jedoch, dass die Landesregierung EU-Vorgaben sogar übererfüllen möchte.

Dabei weiß die Landesregierung nicht, wie eine frühere Anfrage der AfD ergeben hat, wie viel Tonnen CO2 durch diese Maßnahmen eingespart werden! Das Beste, was die Landesregierung machen kann, ist, diesen ganzen Paragraphen einfach abschaffen, er bringt sowieso nichts.“

V. i. S. d. P.: Klaus Gagel, klimapolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

Beitrag teilen