Zur heutigen dritten Lesung zum Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen erklärt Bernd Erich Vohl, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion:
„Die AfD-Fraktion hat insgesamt 140 Haushaltsänderungsanträge zum Doppelhaushalt 2023 und 2024 eingereicht. Wie schon in den Haushaltsberatungen der Vorjahre beweisen wir mit unseren Anträgen erneut, dass ein materieller Haushaltsausgleich bei gleichzeitiger Tilgung von Landesschulden möglich ist, dieses Mal sogar gekoppelt mit einer spürbaren Entlastung all derer, die sich Wohneigentum leisten wollen. Wäre unseren Anträgen zugestimmt worden, würden fortan weniger Mittel für die Migrations-, Klima- und Genderpolitik der Landeregierung und dafür weitaus mehr für Bildung in MINT-Fächern und für die Innere Sicherheit zur Verfügung stehen. Auch wären viele der unzähligen ineffektiven Förder- und Marketingvorhaben der Landesregierung weggefallen, was unter anderem die Finanzierung einer höheren Anzahl von Regelfallprüfungen durch die
Betreuungs- und Pflegeaufsicht erlaubt hätte.
Überaus befremdlich erscheint der Umstand, dass die Landesregierung kurz vor der dritten Lesung des Haushaltsgesetzes im Haushaltsvollzug 2022 eine Verbesserung von 3,9 Milliarden Euro feststellt, von der sie sodann ankündigt, große Teile für den Haushaltsausgleich in den Jahren 2023 und
2024 zu verwenden. Während die Oppositionsfraktionen Ausgabe gegen Ausgabe abgewogen haben, um letztendlich die notwendigen Millionen für die eigene Haushaltspolitik zusammenzubekommen, wartet die Landesregierung plötzlich mit einer Ergebnisverbesserung in Höhe von knapp vier Milliarden Euro auf, die etwa zehn Prozent des gesamten Haushaltsvolumens entspricht. Die Annahme, man würde uns in den Haushaltsberatungen ein Zahlenwerk vorlegen, das die tatsächlichen finanzpolitischen Gegebenheiten abbildet, hat sich einmal mehr als Trugschluss erwiesen.“
V. i. S. d. P.: Bernd Erich Vohl, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion