Zum Entschließungsantrag von CDU und Grünen zum „Internationaler Tag der Pressefreiheit am 3. Mai“ erklärt der innenpolitische Sprecher Klaus Herrmann:
„Dass der Antrag eine Feststellung enthält, wonach die verfassungsrechtlich garantierte Meinungs- und Pressefreiheit sowie die freie Berichterstattung zu den Fundamenten unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehören, ist zwar höchst löblich, spiegelt aber nicht die Realität in Deutschland wider. Die gelebte Praxis weicht häufig von den hehren Vorstellungen ab, die im Art. 5 des Grundgesetzes verankert sind, wonach bekanntlich jeder das Recht hat, ohne Zensur seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Für viele Bürger stellt sich die Presse- und Meinungsfreiheit als einseitig und begrenzt dar, scheint der Art. 5 GG doch mittlerweile stillschweigend um den Zusatz ‚soweit er linken Ideologien, der Regierungsmeinung und den Ansichten der Altparteien nicht widerspricht‘ ergänzt worden zu sein. Ganz offensichtlich schützt die Presse- und Meinungsfreiheit nur noch das linke Spektrum unserer Gesellschaft. Während Vertreter linker Ideologien fortwährend an der Uminterpretierung des Grundgesetzes arbeiten, können Anhänger konservativer Ansichten auf diesen Schutz nur noch sehr begrenzt bauen. Da verwundert es dann auch nicht, dass die Bundesrepublik im jährlichen Pressefreiheitsindex der ‚Reporter ohne Grenzen‘ seit 2020 um fünf Plätze auf einen bescheidenen 16. Platz abgerutscht ist.
Bürger in die Lage zu versetzen, sich ein umfassendes und vor allem eigenes Bild über Geschehnisse machen zu können, setzt eine neutrale und ausgewogene Berichterstattung und keine von rot-grünem Gesinnungs- und Haltungsjournalismus geprägte Journalistenmeinung voraus. Pressefreiheit darf nicht zur einseitigen Meinungs- und Willensbildung der Bürger missbraucht werden. Genau dafür treten wir als AfD-Fraktion ein. Dazu bedarf es keines Entschließungsantrags der Regierungskoalition, sondern eines klaren Bekenntnisses zum Art. 5 des Grundgesetzes und eines entsprechenden Handelns.“
V. i. S. d. P.: Klaus Herrmann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag