Am kommenden Wochenende werden die Bürger von Frankfurt am Main an die Wahlurnen gerufen, um über die Abwahl des bisherigen Oberbürgermeisters Peter Feldmann (SPD) zu entscheiden. Hierzu erklärt Robert Lambrou, Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion:
„Der Bürgerentscheid zur Abwahl von Oberbürgermeister Peter Feldmann ist lange überfällig. Er hat nicht nur eine enorm hohe Bedeutung für Frankfurt am Main als größter Stadt Hessens, sondern strahlt auf das gesamte Bundesland aus. Die Bürger haben die Möglichkeit, mit ihrer Stimmabgabe ein wegweisendes Zeichen ihrer politischen Teilhabe zu setzen und einem der zweifelhaftesten und egozentrischsten Politiker des Landes Hessen die Grenzen des Hinnehmbaren aufzuzeigen. Bedeutsam wird in diesem Zusammenhang vor allem die Frage sein, ob es gelingt, genügend Wähler zu motivieren, ihr Votum gegen Peter Feldmann abzugeben und der auch von uns in vollem Umfang unterstützten Forderung nach Abwahl des Frankfurter Oberbürgermeisters angemessen Ausdruck zu verleihen.
Um zukünftig zu verhindern, dass sich problematische oder gar korrupte Kommunalpolitiker aufgrund der hohen Beteiligungshürden schadlos aus der Affäre stehlen und mangels Beteiligung Abwahlverfahren unbeschadet überstehen können, haben wir als AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf[1] zur Anpassung des Quorums zur Abwahl eines Bürgermeisters in den Landtag eingebracht. Nicht zuletzt angesichts der in den letzten Jahrzehnten deutlich verschlechterten Wahlbeteiligung sieht es vor, das von der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) verlangte Zustimmungsquorum von mindestens
30 Prozent der Wahlberechtigten maßgeblich abzusenken und durch ein gestaffeltes Quorum für einen Bürgerentscheid zu ersetzen, das sich an der Einwohnerzahl der Kommunen orientiert. Im Fall einer Großstadt wie Frankfurt am Main müssten dann nur noch 15 Prozent der Wahlberechtigten für eine Abwahl stimmen – eine Hürde, die gleichermaßen angemessen wie realistisch ist.“
V. i. S. d. P.: Robert Lambrou, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag