Die AfD-Fraktion sieht den Gesetzentwurf der Hessischen Landesregierung zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften differenziert. Sie begrüßt den Wegfall der Pflicht, die vollständigen Adressen von kommunalen Wahlbewerbern und Mandatsträgern zu veröffentlichen. Sie kritisiert jedoch die geplanten Einschränkungen der direkten Demokratie, wonach künftig nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens Bau- oder Infrastrukturmaßnahmen mittels Bürgerbegehren nicht mehr verhindert werden können. Dazu sagt der kommunalpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Bernd Erich Vohl:
„Mit der Streichung der Veröffentlichungspflicht von Adressen kommunaler Wahlbewerber und Mandatsträger erfüllt die Landesregierung eine schon lange von der AfD vorgebrachte Forderung. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen.
Die Beschneidung elementarer Partizipationsmöglichkeiten von Bürgern lehnen wir dagegen entschieden ab. Gerade den unmittelbar Betroffenen muss die Möglichkeit gegeben werden, über einschneidende Maßnahmen in ihrer Kommune selbst zu entscheiden. Die Praxis zeigt, dass von Bürgerbegehren keineswegs inflationär Gebrauch gemacht wird. Oft sind es zudem gar nicht die direkt Betroffenen selbst, sondern Akteure von außen – z. B. staatlich co-finanzierte NGOs – die versuchen, Vorhaben zu verhindern. Ein Misstrauen gegenüber den Bürgern und ihrem Umgang mit der direkten Demokratie ist jedenfalls unangebracht.“
V. i. S. d. P.: Bernd Erich Vohl, kommunalpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag