Die Entscheidung aus Karlsruhe über die Unzulässigkeit der Umwidmung von Mitteln aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung hat ein Vorbild aus Hessen. Der Hessische Staatsgerichtshof traf am 27. Oktober 2021 unter dem damaligen Präsidenten Roman Poseck, heutiger Hessischer Justizminister, eine bundesweit richtungsweisende Entscheidung. Der Staatsgerichtshof gab der Antragstellerin AfD in allen Punkten Recht in der Auffassung, dass das hessische Corona-Sondervermögen in Höhe von 12 Mrd. Euro verfassungswidrig war. Es musste abgewickelt und der Haushalt entsprechend angepasst werden.
Dazu Erich Heidkamp, der den Normenkontrollantrag der AfD-Fraktion initiierte:
„Es ist unverständlich, dass sich die Ampel-Koalitionäre von der Entscheidung aus Karlsruhe überrascht zeigen, da neben der AfD die SPD und FDP in Hessen einen entsprechenden Antrag vor dem Staatsgerichtshof gestellt hatten. Die Parallelen zu dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zum Klima- und Transformationsfond sind inhaltlich und rechtlich offensichtlich und zwingend. Nach dem Ausgang des Verfahrens vor dem Hessischen Staatsgerichthof kann das Vorgehen der Bundesregierung im Rahmen des Klima- und Transformationsfond nur noch als ignorant bis arrogant beurteilt werden. Die Entscheidung aus Karlsruhe kann niemanden überrascht haben.
Es grenzt von Seiten SPD und FDP schon an Dreistigkeit, in Hessen vor den Staatsgerichtshof gezogen zu sein und dann in Berlin ein gegen die Verfassung verstoßendes Verfahren durchdrücken zu wollen. Unwissenheit oder rechtliches Neuland kann da nicht mehr als Erklärung und schon gar nicht als Entschuldigung ins Feld geführt werden.
Die AfD registriert mit Genugtuung, dass die CDU offensichtlich aus der Niederlage in Hessen die richtigen Schlüsse gezogen und unsere inhaltlichen und rechtlichen Argumente zur Bedeutung der Verfassungsmäßigkeit der Haushalte weitgehend übernommen hat. Die in den Verfassungen der Länder und des Bundes verankerte Schuldenbremse darf nicht durch politische Manipulationen unterlaufen werden. Eine rechtssichere Begründung für das erneute Aussetzen der Schuldenbremse für die Jahre 2023/24 ist nicht erkennbar.“
V. i. S. d. P.: Erich Heidkamp, Abgeordneter der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag