Die AfD-Fraktion unterstützt den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion, weil die neue Gemeindeordnung von 2020 sich im Landesplanungsgesetz nachteilig für kleine Fraktionen auswirkt.
Dazu Robert Lambrou, kommunalpolitischer Sprecher der AfD:
„Im Jahr 2020 wurde die Hessische Gemeindeordnung novelliert und damit auch das Landesplanungsgesetz. Pflichtstärke einer Fraktion in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern war zuvor zwei, jetzt liegt sie bei drei Personen. Mit der Erhöhung der Pflichtstärke einer Fraktion von zwei auf drei Personen verlieren kleine Fraktionen ihre finanzielle Ausstattung.
Auch den Mitgliedern der kleineren Regionalversammlungen muss eine niedrigschwellige Möglichkeit der Fraktionsbildung zugebilligt werden – und das nicht nur in der Theorie durch die jeweilige Geschäftsordnung, sondern auch im finanziellen Sinne.
Nur so kann sie in vollem Umfang am Willensbildungsprozess und damit an der politischen Gestaltung Hessens teilnehmen.“
V. i. S. d. P.: Robert Lambrou, kommunalpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag